(Rom, Vatikanische Museen, Inv. 2284)
(Rom, Centrale Montemartini)
(Trier, Rheinisches Landesmuseum)
Das Leben der römischen Frauen sollte durch Tugenden wie Keuschheit (castitas bzw. pudicitia) und Frömmigkeit (pietas) bestimmt sein. Weiterhin wurde das weibliche Lebensideal durch Schönheit (pulchritudo) sowie fleißintensive häusliche Tätigkeiten ergänzt. Mit etwa 14-15 Jahren galt ein Mädchen, das in der Regel eine elementare Schulbildung erhielt, als heiratsfähig. Wenn sie sich der ihr zugedachten Rolle als Ehefrau und Mutter würdig erwiesen hatte, konnte sie Vorrechte etwa hinsichtlich des Zugriffs auf das eigene Vermögen geltend machen. Grundsätzlich stand sie jedoch unter der Verfügungsgewalt ihres Vaters oder Ehemanns, der als Familienvorstand (pater familias) fungierte; ihr Handlungsspielraum erweiterte sich jedoch im Laufe der Kaiserzeit durch eine Reihe von Gesetzen.
Eine Senatorengattin (matrona) konnte als Patronin der Klienten ihres Haushalts oder in bestimmten Kulturvereinigungen zu Einfluss gelangen, welcher dann auch durch Statussymbole ausgedrückt zu werden pflegte: Eine große Dienerschaft oder das Tragen langer Überkleider, der stola oder der palla, verwiesen auf die gesellschaftliche Stellung der matrona. Weibliche Angehörige des Kaiserhauses wiederum, die wie Agrippina die Jüngere oder Julia Domna Schwester, Ehefrau oder Mutter gleich mehrerer Kaiser waren, fanden ihrerseits Mittel und Wege, auf informellem Wege an der politischen Macht zu partizipieren. Zeugnisse, die von den weiblichen Lebenswelten in den Provinzen berichten, sind vergleichsweise selten und daher ist es schwierig zu überprüfen, inwieweit die etwa in Grabinschriften auch hier vorherrschenden häuslichen Tugenden tatsächlich den Alltag bestimmten. Jedenfalls war Frauen über diese häusliche Sphäre hinaus beispielsweise die Teilnahme an Gastmählern und der Besuch von Thermen oder Spielstätten möglich.
(Rom, Vatikanische Museen)
(Morlanweiz, Königliches Museum Mariemont, Inv. B. 26)
(Bonn, Rheinisches Landesmuseum)
Ein großer Anteil am öffentlichen Leben kam den liberti zu, ehemaligen Sklaven, die von ihren Besitzern in einem förmlichen Rechtsakt – der sogenannten manumissio – freigelassen worden waren. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde durch Augustus geschaffen, wonach Sklaven von ihren Verpflichtungen zu lösen waren, sobald sie ein Alter von 30 Jahren erreichten oder aber diese Freilassung war zumindest testamentarisch anzukündigen. Dennoch blieb den Freigelassenen durch rechtliche Einschränkungen und ökonomische Zwänge auch weiterhin die Abhängigkeit von ihren ehemaligen Herren auferlegt, weswegen sie als Aufseher oder Verwalter von Landgütern für diese tätig blieben. Spätestens ihre Nachkommen galten aber als vollwertige römische Bürger.
Unter Claudius stiegen kompetente Freigelassene wie Narcissus, der die kaiserliche Kanzlei leitete, erstmals zu wichtigen Funktionsträgern in der Reichsverwaltung auf und konnten Reichtümer anhäufen, die mit denen von hochrangigen Senatoren durchaus vergleichbar waren. Da ihre niedere Herkunft gegenüber Freigeborenen (ingenui) als Makel galt, bemühten sie sich häufig um eine öffentlichkeitswirksame Zurschaustellung ihrer erworbenen Privilegien und zeigten sich etwa bei der Ausstattung ihrer Häuser oder Grabmäler als sehr freigiebig. Der zur Schau getragene Luxus reicher Freigelassener schlägt sich in der Figur des Trimalchio wieder, dessen sprichwörtliches Gastmahl Mitte des 1. Jh. n. Chr. durch Petronius satirisch verewigt wurde. Diese Stiftungspraxis sollte wohl auch das Manko kompensieren, keine Magistraturen – von einigen Priesterämtern einmal abgesehen – bekleiden zu können. In Provinzstädten wiederum treten liberti häufig als einflussreiche Handwerker oder Händler hervor.
(Aquileia, Archäologisches Museum)
(Neapel, Archäologisches Nationalmuseum, Inv. 9071)
(Trier, Rheinisches Landesmuseum)
Die Bevölkerungsmehrheit in römischen Städten stellten die Freigeborenen (ingenui) in Schichten unterhalb der senatorischen und ritterlichen ordines. In den zumeist agrarisch geprägten Kleinstädten bestand diese Gruppe mehrheitlich aus Bauern, die das städtische Um- und Hinterland bewirtschafteten, während in Städten mittlerer Größe und aufwärts der Anteil an Handwerkern und Kleinhändlern zahlenmäßig überwogen haben dürfte. Von einigen Ausnahmen abgesehen, wenn Freigeborene aufgrund der Spezialisierung ihrer Tätigkeiten (etwa als Jurist oder Ingenieur) über gute Verdienstmöglichkeiten und damit auch einen beschränkten Zugang zu niedrigen Verwaltungsämtern verfügten, lebte der Großteil dieser plebs urbana in ärmlichen Verhältnissen. Ihre Interessen vertrat sie – anders als noch in Rom in republikanischer Zeit – nicht mehr in politischen Gremien, sondern in Kultgemeinschaften oder Handwerkervereinen, den collegia. Nicht wenige Angehörige der städtischen Unterschichten gehörten als Klienten zur familia eines Ritters oder Senators, welche sich um ihre Versorgung sowie ihr Wohlwollen bemühten, rekrutierten sich doch ihre Stammwähler bei der Bewerbung um städtische Ämter aus diesen Kreisen. Der durch Magistrate finanzierte vergünstigte oder gar freie Zugang zu Thermen, vor allem aber die regelmäßige Abhaltung von Theater- oder Circusspielen (munera publica) kam mithin der plebs urbana zugute.
Möglichkeiten zum sozialen Aufstieg waren grundsätzlich gering, konnten aber im Falle des hohen Rechtsstatus des Wohnortes höher ausfallen. So besaßen Einwohner eines municipium oder einer colonia von vornherein als Vollbürger mehr Potentiale als die Einwohner peregriner Städte oder gar die Landbevölkerung. Insbesondere in Grenzprovinzen offerierte der Eintritt als Soldat in die Legion eine schnelle Karrieremöglichkeit und eine militärische Laufbahn, welche auch den einfachen Bewohner einer colonia bis in ritterliche Ränge aufsteigen lassen konnte.
(Berlin, Antikensammlung, Inv. SK 887)
(Paris, Louvre, Inv. Ma 341)
(Berlin, Altes Museum, Inv. 1992.12)
Mit den Rittern hatte sich zur Zeit der Republik aus den berittenen Truppen Roms eine breitere soziale Gruppe unterhalb des ordo senatorius herausgebildet, die in der frühen Kaiserzeit reichsweit bereits einige 10.000 Mitglieder umfasst haben dürfte. Das Gros der militärischen, aber auch zivilen Ämter in der römischen Reichsverwaltung hatten Angehörige dieses ordo equester inne, die über ein Vermögen von wenigstens 400.000 Sesterzen verfügen mussten. Zugehörigkeit zu diesem „Amtsadel“ pflegte man durch Standessymbole zu präsentieren; goldene Ringe und Kleidung, die sich mit schmalen Purpurstreifen am Obergewand und gamaschenartigen Schuhen an die senatorische Tracht anlehnte. Auch kam die Aufstellung eines Reiterstandbilds in Frage, mit dem die Verleihung des für diesen Rang obligatorischen Staatspferdes (equus publicus) durch den Kaiser dokumentiert wurde.
In den Provinzhauptstädten, wo Ritter beispielsweise als Grundbesitzer und Großhändler zu Wohlstand gelangten, entwickelten diese eine ähnlich rege Stiftungstätigkeit wie die Senatoren. Sie hatten Ämter wie den provinzialen Flaminat inne, waren also als Priester im Kaiserkult tätig oder machten Karriere als Offizier der Hilfstruppen oder – wenn sie bereits das römische Bürgerrecht besaßen – der Legionen. Dank der Verdienstmöglichkeiten im Range eines centurio gestaltete sich ein Aufstieg leichter und führte im Idealfall – wenn man die Aufmerksamkeit des Kaisers geweckt hatte – bis in höchste ritterliche Ämter: Das Amt des Prätorianerpräfekten in Rom oder des Statthalters von Ägypten wurden von Rittern ausgeübt.
(Rom, Centrale Montemartini)
(Rom, Konstantinsbogen, Nordseite)
(Museo de Pontevedra)
In der Republik übten die Oberhäupter der einflussreichsten Familien Roms unangefochten die politische Macht aus. Sie waren es, die im Senat über Krieg oder Frieden entschieden, die die militärischen Kommandeure und Provinzstatthalter auswählten und mithin die Verwaltung in den eroberten Gebieten bestimmten. Als in der frühen Kaiserzeit diese Machtbefugnisse an den princeps übergingen, nahm der Senat zunehmend nur noch beratende Funktionen wahr und stellte die entsprechenden Amtsträger. Dabei behielten die unteren senatorischen Ämter – wie beispielsweise die Quästur – in der Verwaltung der Hauptstadt und der Provinzen ihre Funktionen bei, während das Konsulat letztlich zu einem Ehrenamt wurde, welches der Kaiser als Zeichen seiner Gunst verlieh.
Claudius öffnete den ordo senatorius auch für Provinziale, die damit die Möglichkeit erhielten, ihre Interessen und die ihrer jeweiligen patriae direkt in Rom zu vertreten. Conditio sine qua non (notwendige Bedingung) für die Zulassung zu senatorischen Ämtern blieb aber ein Mindesteinkommen von einer Million Sesterzen, so dass nur die Wohlhabendsten unter den Provinzialen auf diese Art und Weise Karriere machen konnten. Immerhin stellten Hispanier, Gallier et al. seit der Mitte des 2. Jh. n. Chr. etwa die Hälfte der 600 Mitglieder des Senats. Dadurch, dass sie sich mit ihren Standessymbolen deutlich vom Rest der übrigen Bevölkerung absetzten, boten Senatoren in den Städten des Imperiums einen auffälligen Anblick; hierzu gehörten die mit einem breiten Purpurstreifen versehene toga praetexta als Obergewand und der caelcus, ein hochgebundener Schnürschuh. Als Großgrundbesitzer, Ehrenmitglieder im Stadtrat oder Stifter öffentlicher Bauten und Spiele hatten sie – mit dem prestigeträchtigen Titel eines clarissimus versehen – auf das Leben in ihrer Heimatstadt oft großen Einfluss und fungierten in Rom entsprechend als deren patronus.
(Tunis, Nationalmuseum von Bardo)
(Trier, Rheinisches Landesmuseum)
(Mailand, Archäologisches Museum)
Große Teile der römischen Bevölkerung waren unfrei. Im Zuge der Expansion Roms zu Zeiten der Republik hatte man die Einwohner eroberter Gebiete als Kriegsgefangene versklavt und sie sodann als Arbeitskräfte eingesetzt. Das Spektrum dieses Daseins reichte vom unter miserablen Bedingungen schuftenden Bergbausklaven bis hin zum gebildeten Luxussklaven, der z.B. als Lehrer, Schreiber oder Arzt in den Haushalten der städtischen Oberschicht vergleichsweise gute Lebensumstände genoss.
Die Mehrheit der städtischen servi, welche schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung stellten, dürfte neben der häuslichen Sphäre im Handwerk zu finden gewesen sein. Anders als in der Landwirtschaft, wo häufig hunderte Sklaven ohne direkten und regelmäßigen Kontakt zu ihren senatorischen Besitzern weitgehend rechtlos als zu einem Landgut gehörig betrachtet wurden, boten die Städte grundsätzlich bessere Bedingungen, diesen Status zu verändern. So konnte sich ein in die Hausgemeinschaft eingebundener Haussklave durch ein enges Vertrauensverhältnis oder mittels eigener Ersparnisse im Idealfall eine frühe Freilassung erkaufen. Von den Gelegenheiten zum sozialen Aufstieg, welches das städtische Umfeld für einen solchen libertus bereithielt, zeugen u.a. Grab- und Weihinschriften. In der Kaiserzeit boten sich – abgesehen von vereinzelten Feldzügen jenseits der Nord- und Ostgrenzen – nur noch wenige Möglichkeiten zum Gewinn neuer Sklaven; daher griff man auf die ebenfalls weiter als unfrei geltenden Nachkommen von Sklaven oder aber auf durch Strafe oder Armut versklavte Freigeborene zurück.
Bildnachweise:
Titelbild: Pompejanisches Fresko, Verlesung des Brautmythenrituals, unter: Wikipedia
Frauen: Frauenstatue des pudicitia-Typus, unter: Wikimedia; Grabrelief mit Paar, unter Wikimedia; Aureus mit Porträt Julia Domnas, unter: Wikimedia; Frisierszene auf Neumagener-Relief, unter: Wikimedia
Freigelassene: Relief mit Freilassungszene, unter: Wikimedia; Grabrelief, unter: Wikimedia; Epitaph Marcus Caelius, unter: Wikimedia
plebs urbana: Pompejanisches Fresko mit Brotverteilungszene, unter: Wikimedia; Relief mit Schmieden, unter: Wikimedia; Neumagener-Relief mit Markt- bzw. Pachtzahlungsszene, unter: Wikimedia
Ritter: Reiterrelief Giustiniani, unter: Wikimedia; Porträt eines flamen, unter: Wikimedia; Römischer Legionär, unter: Wikipedia
Senatoren: Togatus Barberini, unter: Wikimedia; Relief am Konstantinbogen, Fotograf: Sergey Sosnovskiy, unter: Ancientrome.ru; Senatorenschuh calceus senatorius, Fotograf: Álvaro Pérez Vilariño, unter: Flickr
Sklaven: Sarkophag Valerius Petronianus, unter: Wikimedia; Mosaik aus Karthago, unter: Wikimedia; Büste eines germanischen Sklaven, unter: Wikimedia